Rechtsgrundlagen
Mit Brief und Siegel
Alle Fragen der Trinkwasserversorgung im Gebiet der Kreisstadt Luckenwalde und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal werden auf der Grundlage folgender rechtlicher Bestimmungen geregelt:
- Satzung der Stadt Luckenwalde über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung (Wasserversorgungssatzung) für das Gebiet der Stadt Luckenwalde und das Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 19.01.2000.
Download
- Ergänzende Bestimmungen der Stadt Luckenwalde zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Download
- Kostenerstattungsregelung zu den Ergänzenden Bestimmungen der NUWAB GmbH
Download