Rechtsgrundlagen
In bester Ordnung
Sämtliche Fragen der Abwasserentsorgung im Gebiet der Kreisstadt Luckenwalde werden auf der Grundlage folgender rechtlicher Bestimmungen geregelt:
- Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde über die dezentrale Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.11.2020 in der Fassung der 2. Änderung vom 06.12.2023, gültig ab 01.01.2024
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- Satzung der Stadt Luckenwalde über die dezentrale Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.11.2020, gültig ab 01.01.2022
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- Satzung der Stadt Luckenwalde über die Erhebung eines Aufwandsersatzes für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen an den öffentlichen Regenwasserkanal vom 21.05.2008
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- Satzung der Stadt Luckenwalde über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen für den Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage und Kostenersatz für die Herstellung von Schmutzwassergrundstücksanschlüssen auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 17.10.2007 in der Fassung der 1. Änderung vom 19.05.2021, gültig ab 21.05.2021
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- Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Luckenwalde sowie in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 09.11.2005 in der Fassung der 7. Änderung vom 06.12.2023, gültig ab 01.01.2024
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- Satzung der Stadt Luckenwalde über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.12.2002
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- Preisblatt der Stadt Luckenwalde zur Wasserversorgung sowie für Dienstleistungen in den Bereichen Trink- und Abwasser, gültig ab 01.01.2024
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