Mobile Schmutzwasserentsorgung

Regeln und Gebühren zur Fäkalien-Abfuhr

Seit dem 1. Januar 2021 ist die NUWAB in Luckenwalde und Nuthe-Urstromtal auch für die Fäkalwasserentsorgung aus Gruben und Kleinkläranlagen zuständig.

  • Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde über die dezentrale Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.11.2020
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  • Satzung der Stadt Luckenwalde über die dezentrale Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.11.2020.
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Wen betrifft es?

Alle, die nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und ihre Fäkalien oder den Schlamm aus Kleinkläranlagen mobil entsorgen lassen müssen.
Bislang hat diese Abfuhrleistung die Schuster Entsorgung GmbH erledigt.

In Ausnahmefällen unterstützt sie die NUWAB weiterhin bei der Abfuhr.


Wie sind die Gebühren?

  • Für Nutzer von Wohn- und Gewerbegrundstücke wird der sogenannte Trinkwassermaßstab eingeführt: Die Gebühr für Abwasser bemisst sich dann an der Menge des verbrauchten Trinkwassers abzüglich der entnommenen Menge über den Gartenwasserzähler, wenn einer genehmigt, installiert und durch die NUWAB abgenommen wurde.
    Durch die Änderung des Abrechnungsmaßstabes ergibt sich für viele mobile Abwasserkunden daraus eine Kostenreduzierung.
  • Bei Garten- und Erholungsgrundstücken, Kleingartenanlagen sowie der Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen bleibt es bei der Berechnung der tatsächlich entsorgten Menge.
  • Die Schlauchgebühr wird ab einer Länge von 10 Metern erhoben.


Brauche ich jetzt einen Ansaugstutzen?

Ja! Nach § 8 a der Entsorgungssatzung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, für die Entsorgung einen Ansaugstutzen an der Grundstückgrenze zu errichten.
Für neue „Grundstücksentwässerungsanlagen“ gilt die Regelung ab 1. Januar 2021 – für bestehende gibt es eine Übergangsfrist von sieben Jahren.
Unter § 6 (3) der Entsorgungssatzung wurde eine Regelung zur gänzlichen oder befristeten Befreiung von der Pflicht zur Herstellung des Ansaugstutzens aufgenommen.
Betroffen sind Fälle, bei denen aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Gundstücksentwässerungsanlage oder bei bestehenden Einschränkungen auf dem Grundstück das Errichten eines Stutzens nachweislich technisch nicht realisierbar ist oder die Pflicht zu deren Errichtung nachweislich zu einer unbilligen Härte führen würde. Der Antrag auf Befreiung kann bei der Stadt Luckenwalde gestellt werden.


Der Tourenplan

Die Entsorgung erfolgt nach einem Tourenplan Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr. Jeder Ort wird innerhalb einer Woche und somit innerhalb von fünf Arbeitstagen einmal entsorgt.
Die Leerung Ihrer Grube/Kleinkläranlage ist mindestens fünf Arbeitstage vor der tatsächlichen Entsorgung in der Zeit von Mo – Fr von 07:00 – 17:00 Uhr unter Tel. 03371 – 619990 anzumelden.
Nach wie vor übernimmt die Firma Schuster Entsorgung GmbH die Disposition der Touren.

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
FelgentreuAhrensdorfStülpeStülpeJänickendorf
FrankenfördeLiebätzWoltersdorfSchönefeldSchönefeld
KemnitzMärtensmühleScharfenbrückDümdeHolbeck
LuckenwaldeRuhlsdorfSchöneweideLynowLuckenwalde
GottsdorfNettgendorfGottow Luckenwalde / Gärten
FrankenfeldeBerkenbrück  Kolzenburg
 Dobbrikow  Felgentreu
 Hennickendorf   

 

Havarien

sind über den Bereitschaftsdienst der NUWAB unter 0 33 71-69 07-15 anzumelden.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter...

 Tel.: 033 71 / 69 07-18: zu Fragen der Abrechnung – Frau Milke

 Tel.: 033 71 / 69 07-19: zu Fragen rund um das Thema „Stutzen“: Herr Hoffmann.