Blei im Trinkwasser

Austausch von Trinkwasserhausanschlüssen aus Blei

Der Eintrag von Blei in das Trinkwasser durch Bleileitungen stellt ein vermeidbares Risiko dar. In den letzten Jahren hat die NUWAB GmbH deshalb im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen in großem Umfang Trinkwasserhausanschlüsse aus Blei ausgetauscht, um eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu gewährleisten.

Der Austausch der Grundstücksanschlüsse – also der Anschlussleitungen von der Hauptleitung bis zum Wasserzähler – die Komponenten aus Blei enthalten, ist abgeschlossen.

Jeder Grundstückseigentümer ist für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung vom Wasserzähler bis zum letzten Zapfhahn auf dem Grundstück selbst verantwortlich. Sollten sich in privaten Hausinstallationen ebenfalls Komponenten aus Blei befinden, wird auch hier eine Auswechslung empfohlen. Zu beachten ist, dass die Rechtslage Vermieter verpflichtet, Mieter und Nutzer des Grundstückes darüber zu informieren, wenn Komponenten aus Blei in der Hausinstallation vorhanden sind.


 

 Wo bekommen Sie weitere Informationen?

Bei Fragen rund um die Gesundheit:
Gesundheitsamt Luckenwalde, Telefon: 0 33 71 / 608-38 11

Bei Fragen zur Technik:
NUWAB Luckenwalde, Telefon: 0 33 71 / 69 07-24

 


 

Information des Gesundheitsamtes des Landkreises Teltow-Fläming für Haus- und Wohnungseigentümer zu Trinkwasserleitungen aus Blei

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Jahren wurden viele Häuser saniert und modernisiert. Dennoch gibt es in manchen älteren Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden, noch Trinkwasserleitungen aus Blei. Dort kann das Trinkwasser erhöhte Bleigehalte aufweisen und unter Umständen die Gesundheit von Verbrauchern gefährden.

Mögliche Gefahren
Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich bei regelmäßiger Aufnahme im Körper anreichern und besonders die kindliche Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen kann. Deshalb sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet und vor der Aufnahme von Blei zu schützen.

Die Rechtslage
Die Qualität des Trinkwassers wird in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung geregelt (TrinkwV 2001). Für Blei gilt seit dem 1. Dezember 2013 ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter. Dieser wird nicht eingehalten, wenn Bleileitungen in der Hausinstallation verbleiben.

Was ist zu tun?
Für die Qualität des Trinkwassers in der Hausanschlussleitung (Zuleitung von der Straße bis zum Wasserzähler) ist die NUWAB als Rohrnetzbetreiber verantwortlich.

Die Rohre der Trinkwasser-Hausinstallation gehören den Haus- und Wohnungseigentümern. Sie haben ebenfalls dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserbeschaffenheit einwandfrei ist und vorhandene Bleirohre ersetzt werden. Außerdem müssen sie die Mieter informieren, wenn im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sind. Dies kann per Brief oder Aushang erfolgen.

Wie eingangs bereits geschildert, sind diese Informationen für bestimmte Risikogruppen besonders wichtig. So sollten Schwangere und Kleinkinder kein Leitungswasser trinken, das Blei enthält bzw. keine Speisen essen, die damit zubereitet wurden. Diesen Personen wird empfohlen, lieber auf abgefülltes Wasser zurückzugreifen.

Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass das Wasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen nicht mehr als vier Stunden in den Leitungen gestanden hat. Wenn der Wasserhahn länger nicht genutzt wurde, sollte man das Wasser kurz ablaufen lassen, bis es gleichbleibend kühl aus der Leitung kommt.

gez. Lehmann (Amtsarzt)