Rechtsgrundlagen

Mit Brief und Siegel

Alle Fragen der Trinkwasserversorgung im Gebiet der Kreisstadt Luckenwalde und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal werden auf der Grundlage folgender rechtlicher Bestimmungen geregelt:

  • Satzung der Stadt Luckenwalde über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung (Wasserversorgungssatzung) für das Gebiet der Stadt Luckenwalde und das Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 19.01.2000.  
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  • Ergänzende Bestimmungen der Stadt Luckenwalde zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
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  • Kostenerstattungsregelung zu den Ergänzenden Bestimmungen der NUWAB GmbH
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