Neue Regeln und Gebühren zur Fäkalien-Abfuhr
Künftig alles aus einer Hand: Ab 1. Januar 2021 übernimmt die NUWAB in Luckenwalde und Nuthe-Urstromtal auch die Fäkalwasserentsorgung aus Gruben und Kleinkläranlagen.
Hier erklären wir, was sich alles ändert und zu beachten ist.
Wen betrifft es?
Alle, die nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und ihre Fäkalien oder den Schlamm aus Kleinkläranlagen mobil entsorgen lassen müssen.
Bislang hat diese Abfuhrleistung die Schuster Entsorgung GmbH erledigt.
Für einen befristeten Zeitraum ist sie weiterhin im Jahr 2021 für die Entsorgungsleistung gebunden.
Das hat seinen Grund in der sehr langen Lieferzeit für die bestellten Saugfahrzeuge und -hänger. Danach wird die NUWAB ihre bewährte Technik einsetzen.
Was ändert sich?
Es gibt neue Regeln und Pflichten für Grundstückseigentümer und neue Gebühren für alle Kunden der mobilen Entsorgung.
Dafür wurde die Entsorgungssatzung zum 01.01.2021 geändert und eine neue Gebührensatzung am 17.11.2020 von den Stadtverordneten der Stadt Luckenwalde verabschiedet.
- Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde über die dezentrale Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.11.2020
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- Satzung der Stadt Luckenwalde über die dezentrale Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.11.2020.
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Wie sind die neuen Gebühren?
- Für Nutzer von Wohn- und Gewerbegrundstücke wird der sogenannte Trinkwassermaßstab eingeführt: Die Gebühr für Abwasser bemisst sich dann an der Menge des verbrauchten Trinkwassers abzüglich der entnommenen Menge über den Gartenwasserzähler, wenn einer genehmigt, installiert und durch die NUWAB abgenommen wurde.
Durch die Änderung des Abrechnungsmaßstabes ergibt sich für viele mobile Abwasserkunden daraus eine Kostenreduzierung. So sinkt beispielsweise die Gebühr bei Sammelgruben von bisher 9,21 €/m³ künftig auf 7,49 €/m³. - Bei Garten- und Erholungsgrundstücken sowie Kleingartenanlagen bleibt es bei der Berechnung der tatsächlich entsorgten Menge zu einem Preis von 6,50 €/m³.
- Bei der Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen kommt es zu einer kleinen Kostensteigerung von 18,43 €/m³ auf 19,60 €/m³.
- Die Schlauchgebühr reduziert sich von 2,98 Euro auf 1,84 Euro pro Meter. Aber: Von ihr sind künftig mehr Kunden betroffen, weil sie schon ab einer Länge von 10 Metern (statt bislang 30 Meter) erhoben wird. Diese Änderung soll eine Motivation schaffen, die Ansaugstutzen früher als in sieben Jahren umzusetzen.
Brauche ich jetzt einen Ansaugstutzen?
Ja! Nach § 8 a der Entsorgungssatzung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, für die Entsorgung einen Ansaugstutzen an der Grundstückgrenze zu errichten.
Für neue „Grundstücksentwässerungsanlagen“ gilt die Regelung ab 1. Januar 2021 – für bestehende gibt es eine Übergangsfrist von sieben Jahren.
Unter § 6 (3) der Entsorgungssatzung wurde eine Regelung zur gänzlichen oder befristeten Befreiung von der Pflicht zur Herstellung des Ansaugstutzens aufgenommen.
Betroffen sind Fälle, bei denen aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Gundstücksentwässerungsanlage oder bei bestehenden Einschränkungen auf dem Grundstück das Errichten eines Stutzens nachweislich technisch nicht realisierbar ist oder die Pflicht zu deren Errichtung nachweislich zu einer unbilligen Härte führen würde. Der Antrag auf Befreiung kann bei der Stadt Luckenwalde gestellt werden.
Der Tourenplan
Die Entsorgung erfolgt nach einem Tourenplan Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr. Jeder Ort wird innerhalb einer Woche und somit innerhalb von fünf Arbeitstagen einmal entsorgt.
Die Leerung Ihrer Grube/Kleinkläranlage ist mindestens fünf Arbeitstage vor der tatsächlichen Entsorgung in der Zeit von Mo – Fr von 07:00 – 17:00 Uhr unter Tel. 03371 – 619990 anzumelden.
Nach wie vor übernimmt die Firma Schuster Entsorgung GmbH die Disposition der Touren.
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
Felgentreu | Ahrensdorf | Stülpe | Stülpe | Jänickendorf |
Frankenförde | Liebätz | Woltersdorf | Schönefeld | Schönefeld |
Kemnitz | Märtensmühle | Scharfenbrück | Dümde | Holbeck |
Luckenwalde | Ruhlsdorf | Schöneweide | Lynow | Luckenwalde |
Gottsdorf | Nettgendorf | Gottow | Luckenwalde / Gärten | |
Frankenfelde | Berkenbrück | Kolzenburg | ||
Dobbrikow | Felgentreu | |||
Hennickendorf |
Havarien
sind über den Bereitschaftsdienst der NUWAB unter 0 33 71-69 07-15 anzumelden.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter...
Tel.: 033 71 / 69 07-18: zu Fragen der Abrechnung – Frau Milke
Tel.: 033 71 / 69 07-19: zu Fragen rund um das Thema „Stutzen“: Herr Hoffmann.