Neuanschluss

Erschließung neuer Grundstücke

Während öffentlicher Erschließungsmaßnahmen erhalten alle abwasserrelevanten Grundstücke einen Grundstücksanschluss. Soweit es möglich ist, werden dabei die Interessen der Grundstückseigentümer berücksichtigt.

Unbebaute Grundstücke können auf Antrag der Grundstückseigentümer ebenfalls einen Anschluss erhalten. Dafür kann ein formloser Antrag eingereicht werden. Erforderlich ist dafür die genaue Grundstücksbezeichnung und die Angabe der örtlichen Lage des Anschlusses. Der Aufwandsersatz für die Herstellung des Anschlusses wird auf der Grundlage der Beitragssatzung ermittelt.

Wird ein Grundstück bebaut, welches noch nicht über einen Grundstückanschluss verfügt aber an eine abwassertechnisch erschlossenen Straße angrenzt, ist die nachträgliche Herstellung des Abwasser-Hausanschlusses notwendig. Hierfür ist vom Grundstückseigentümer oder Bauherrn ein Antrag einzureichen. Auch hier wird der Aufwand für die Herstellung des Anschlusses auf der Grundlage der Beitragssatzung ermittelt.

 


 Sie können das Formular direkt am Computer (im Webbrowser) ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an uns gescannt per E-Mail bzw. per Post senden.


 

 Download "Antrag auf Einrichtung einer Grundstücksentwässerungsanlage" (0,6 MB) - E-Mailversand an: info@~@nuwab.de