Grundstücksanschluss

Ein Anschluss unter dieser Leitung

Die Grundstücksanschlussleitung ist die Verbindung zwischen dem Hauptkanal im öffentlichen Bereich und dem Grundstück. Bei einem Freigefällekanal endet der Grundstücksanschluss an der Grundstücksgrenze und im Druckentwässerungssystem am Pumpenschacht.

Als Grundstücksentwässerungsanlage im Sinne der Entwässerungssatzung werden alle leitungsgebundenen Einrichtungen auf dem Grundstück bezeichnet, die für die Aufnahme des auf dem Grundstück anfallenden Schmutzwassers bestimmt sind.

Grundstücksanschlüsse werden ausschließlich von den Beauftragten der Stadt Luckenwalde kostenersatzpflichtig hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Sie gehören nicht zur zentralen öffentlichen Abwasseranlage. Die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage obliegt dem Grundstückseigentümer bzw. dem Anschlussnehmer.