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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Der Wasserzähler wird für die Dauer der Frostperiode durch Mitarbeiter der NUWAB GmbH ausgebaut und ordnungsgemäß gelagert.
Der Einbau der Meßeinrichtung erfolgt bis spätestens 30. März des Folgejahres.
Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und NUWAB GmbH bleibt während des zeitweiligen Ausbaus der Meßeinrichtung unberührt.
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