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1. Änderungssatzung vom 16.12.2009 zur Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Luckenwalde sowie in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 09.11.2005


Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.


Um Information über Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Luckenwalde sowie in der Gemeinde

Nuthe-Urstromtal zu sehen, klicken Sie bitte hier


 

§ 6 Gebührensätze


1. Die Grundgebühr beträgt bei:


Nennweite des Wasserzählers

€/Monat

QN 1,5

3,19 €

QN 2,5

5,42 €

QN 3,5

7,34 €

QN 6

12,76 €

QN 10

21,37 €

QN 15

31,90 €

QN 25

53,27 €

QN 40

84,85 €

QN 60

127,60 €

QN 100

212,77 €

QN 150

319,00 €


2. Die Mengengebühr für die Einleitung von Abwasser beträgt:


a) bei der Einleitung von ungeklärten Abwässern je cbm      3,18 Euro
b) im Falle des § 5 je cbm eingeleitetes Wasser                    1,88 Euro

 
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