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Die Stilllegung des Grundstücksanschlusses bedeutet eine Kündigung des Vertragsverhältnisses. Mit Beendigung des Versorgungsverhältnisses wird der Abwassergrundstücksanschluss abgetrennt bzw. beseitigt.
Die Kosten für die Stilllegung hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Gemäß § 10 und § 11 der Satzung der Stadt Luckenwalde über die Erhebung von Kanal-anschlussbeiträgen für den Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind die Aufwendungen für die Beseitigung des Grundstücksanschluss in tatsächlicher geleisteter Höhe der Stadt zu erstatten.
Soll nach erfolgter Stilllegung, das Grundstück wieder über ein Abwasseranschluss entsorgt werden, so ist ein Antrag auf Neuanschluss bei der NUWAB GmbH einzureichen. Die Kostenabrechnung erfolgt entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Satzung der Stadt Luckenwalde.
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