AnschlusswesenBestandsauskunftVerbrauchsabrechnung (incl. Preise und Gebühren)FormulareHäufig gestellte Fragen (FAQ)



 Welche Angaben sind bei einer An- oder Abmeldung erforderlich?

 

Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:


  • Name und Adresse aller Eigentümer
  • Angaben zur Verbrauchsstelle (Straße, Hausnummer, Ort, Ortsteil, Flur, Flurstück)
  • Datum des Eigentumswechsels
  • Zählerstand der Wassermesseinrichtung zum Tag des Besitzwechsels vom Haupt- und wenn vorhanden vom Gartenabzugszähler
  • Höhe der zu veranschlagenden zweimonatigen Vorauszahlungsbeträge
  • Zahlungsart: Überweiser oder Abbucher
  • Name und Adresse des Rechnungsempfängers (wenn abweichend vom Eigentümer)
  • Telefonnummer für Rückfragen

Für die Abmeldung werden folgende Angaben benötigt:


  • Kundennummer
  • Angaben zur Verbrauchsstelle (Straße, Hausnummer, Ort, Ortsteil, Flur, Flurstück)
  • Datum des Eigentumswechsels
  • Zählerstand der Wassermesseinrichtung zum Tag des Besitzwechsels vom Haupt- und wenn vorhanden vom Gartenabzugszähler
  • Rechnungsanschrift für die Zustellung der Endrechnung
  • Eventuelle Angaben zum neuen Eigentümer
  • Telefonnummer für Rückfragen

Sie können gerne unsere Formulare nutzen.


Des Weiteren ist ein Nachweis des Eigentumswechsels beizubringen (Auszüge aus dem Kaufvertrag (Kopie erste und zweite Seite) oder eine Kopie vom Grundbuchauszug).


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Kann ich mich telefonisch an- oder abmelden?


Eine telefonische  An- oder Abmeldung ist nicht möglich.


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Welche Unterlagen muss ich als Erbe eines Grundstückes einreichen, wenn ich Vertragspartner werden möchte?


Bitte übergeben Sie uns eine Kopie des Erbscheines.


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Kann ich Ihnen mein Konto zum abbuchen telefonisch mitteilen?


Die Bankverbindung zur widerruflichen Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist uns mit Unterschrift des Kontoinhabers zu übergeben.


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Wann wird die Wassermesseinrichtung abgelesen?


Ist die Verbrauchsstelle ein Garten oder die Wassermesseinrichtung wird winterfest gemacht, werden Selbstablesekarten Ende September verschickt.


Alle anderen Verbrauchsstellen werden jedes zweite Jahr Ende November / Anfang Dezember durch Kollegen der NUWAB GmbH abgelesen oder die Eigentümer bzw. die Verwalter erhalten Anfang Dezember eine Selbstablesekarte.


Die Ablesetermine werden auf unserer Internetseite, in den Amtsblättern und in der Märkischen Allgemeine Zeitung veröffentlicht.


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Welche Zähler werden abgelesen?


Es werden die Hauptwasserzähler und der Gartenabzugszähler abgelesen.
Zählerstände dieser Messeinrichtungen werden auch telefonisch entgegen genommen.


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Wie wird das Wasser aus der Gartenbewässerung  abgerechnet?


Die mit dem Gartenabzugszähler gemessene Wassermenge wird bei der Ermittlung der Abwassergebühr in Abzug gebracht.


Dieser Zähler ist jedoch vom Eigentümer vor der Installation schriftlich zu beantragen und die Fertigstellung bitte anzuzeigen, so dass die kostenpflichtige Abnahme erfolgen kann.


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Wann erhalte ich meine Verbrauchsabrechnung?


Die Abrechnung per 31.12. eines Jahres wird in der zweiten  Januarwoche des folgenden Jahres versendet.


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Wer erhält die Verbrauchsabrechnung?


Vertragspartner ist der Eigentümer des Grundstückes, er erhält im Regelfall die Verbrauchsabrechnung.


Es besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung des Eigentümers, den Bescheid / die Rechnung  an den Mieter oder Pächter zu adressieren.


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Wer kann den Gewerbetarif beantragen?


Dieser Tarif ist schriftlich vom Eigentümer zu beantragen, der Gewerbenachweis ist als Anlage beizufügen.


Bitte beachten Sie:

Wird das gelieferte Trinkwasser nicht nur für das Gewerbe genutzt,  ist  eine getrennte Messung des einzelnen Trinkwasserverbrauches  erforderlich.

Die Abnahme der Anlage ist kostenpflichtig.


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Wenn ich Probleme mit der Bezahlung bis zur Fälligkeit habe, welche Möglichkeit  besteht?


Es besteht die Möglichkeit auf schriftlichen Antrag eine Zahlungsvereinbarung abzuschließen. Dieser Antrag sollte vor dem Fälligkeitstermin gestellt werden.


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Wie wurden die Vorauszahlungsbeträge festgelegt?

 

Der Verbrauch des Vorjahres, multipliziert mit den aktuellen Preisen / Gebühren zzgl. der Grundgebühr für ein Jahr (abhängig von der Zählergröße) werden durch sechs dividiert.


Fünf Beträge werden als Vorausleistung jeweils zum 15.04., 15.06., 15.08., 15.10. und 15.12. eines Jahres erhoben.


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Kann ich die Vorauszahlungsbeträge ändern lassen?


Es besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungsbeträge dem tatsächlichem Verbrauch anzupassen.  Diese Änderung kann auch telefonisch beantragt werden.


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Warum habe ich eine Mahnung erhalten? Mir liegt keine Rechnung / Information für den Vorauszahlungsbetrag vor.


Sowohl die Höhe als auch die Fälligkeit der Vorauszahlungen wird auf der Rückseite des Bescheids / der Rechnung mitgeteilt. Gesonderte Mitteilungen werden nicht verschickt.


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Benötige ich für mein Grundstück einen Rückstauverschluss?


Nur wenn Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene vorhanden sind, sind diese gegen eventuellen Rückstau zu sichern.


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Warum ist eine Be- und Entlüftungsleitung erforderlich?


Die Entlüftung der Entwässerungsanlage ist erforderlich, um die aus dem Kanal in die Entwässerungsanlage eindringenden und die in der Anlage eventuell selbst entstehenden Gase ins Freie abzuführen.

Die Belüftung ist bei jedem Abflussvorgang erforderlich, um den in der Abwasserleitung entstehenden Unterdruck durch nachströmende Luft auszugleichen.


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Welche Kosten entstehen für die abwassertechnische Erschließung eines Grundstückes?

 

Kosten für die Herstellung eines Grundstücksanschlusses bis zur Grundstücksgrenze.

Eventuell entsteht ein Kanalanschlussbeitrag bei öffentlichen Erschließungsmaßnahmen für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage.
 

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