Die gute Nachricht vorweg:
In der letzten Probe aus dem Werksausgang des Luckenwalder Wasserwerks vom 13.08.2008 lag der Urangehalt unterhalb der Messgrenze des Analyseverfahrens von < 0,10 µg/l. (Eine Untersuchung im Oktober 2004 ergab einen Urangehalt von 0,02 µg/l.)
Damit wird der vom Umweltbundesamt genannte Leitwert von 10 µg/l bei weitem nicht erreicht. Das UBA empfiehlt diesen Leitwert als Grenzwert in die Trinkwasserverordnung aufzunehmen; nach bisherigem Kenntnisstand besteht für Erwachsene auch bei lebenslanger Aufnahme von Trinkwasser mit einer Urankonzentration von 10 µg/l keine gesundheitliche Gefährdung.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO gibt einen Leitwert von 15 Mikrogramm je Liter als „gesundheitlich lebenslang duldbar“ vor.
Für Mineralwässer, die zur Zubereitung von Säuglingsnahrung als geeignet deklariert werden, darf der Urangehalt laut Mineralwasser-Verordnung maximal 2 µg/l betragen. Dieser Wert wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung mit einem hoch angesetzten Sicherheitsfaktor, um selbst das kleinste Risiko auszuschließen, festgelegt.
Eine Uranbelastung von Trinkwasser ist überwiegend geogen bedingt, da Uran ist ein relativ häufig vorkommendes Element in Gesteinen und Mineralien ist.
Bei Vorkommen in Trinkwasser ist vor allem die chemotoxische Wirkung des sehr giftigen Schwermetalls Uran relevant. Die Strahlenbelastung durch Uran im Trinkwasser ist hingegen unwesentlich.